So profitieren Mitarbeitende in der Zeitarbeit von Branchenzuschlägen
Dank Branchenzuschlägen werden die Löhne von Arbeitnehmenden in der Zeitarbeit stufenweise an das Entgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeitenden des jeweiligen Unternehmens herangeführt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Mitarbeitenden in der Zeitarbeit nach Ablauf einer bestimmten Frist ein ähnliches oder gleiches Entgelt wie die festangestellten Mitarbeitenden in der Branche erhalten. Für Branchenzuschläge gelten tarifvertragliche Grundlagen.
Was sind Branchenzuschläge?
Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung betreiben, gehören in der Regel Tarifverbänden an. Tarifverbände - wie zum Beispiel der GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) - verhandeln ein Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche. Dieses Tarifwerk regelt grundsätzliche Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmenden in der Zeitarbeit, dazu gehören bspw. Regelungen zu Kündigungsfristen, Entgeltbestandteilen oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Darüber hinaus gibt es Branchentarifverträge, in denen spezielle Bedingungen für die verschiedenen Branchen geregelt sind. Insgesamt umfasst das Tarifwerk des GVP elf Branchentarifverträge, zum Beispiel für die Metall- und Elektroindustrie, für die Chemieindustrie oder die Kautschukindustrie. Innerhalb dieser Branchentarifverträge sind unter anderem Branchenzuschläge festgehalten. Sind Zeitarbeitnehmende einen bestimmte Zeitraum ohne Unterbrechung in einem Betrieb beschäftigt, erhalten sie nach und nach steigende Zuschläge (in Prozent) auf ihren ursprünglichen Stundenlohn. Die Zuschläge unterscheiden sich in ihrer Höhe je nach Branche.
Welche Vorteile habe ich durch Branchenzuschläge und wann erhalte ich diese?
Mitarbeitende in der Zeitarbeit, die einem Branchentarifvertrag unterliegen, profitieren schon ab dem ersten Tag im Job von Branchenzuschlägen. Ab dem dritten Monat im Betrieb werden erneut höhere Stundenlöhne gezahlt, ohne dass diese Erhöhung an die Leistung des einzelnen Mitarbeitenden gekoppelt wäre. Um die Branchenzuschläge zu erhalten, müssen also keine individuellen Bedingungen erfüllt werden. Sie richten sich nur nach der Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung in einem Betrieb der jeweiligen Branche. Eine beispielhafte Übersicht findet sich weiter unten auf dieser Seite.
Der große Vorteil daran? Für die schrittweise Erhöhung der Stundenlöhne gelten feste Fristen und feste Prozentsätze. Die Zeitarbeitnehmenden können also bereits im Vorhinein mit ganz bestimmten Zuschlägen rechnen – ohne, dass hierfür eine Nachverhandlung des Stundenlohns nötig wäre. Mit steigender Erfahrung im Job nähern sie sich daher automatisch dem Stundenlohn der Stammmitarbeitenden an und können auf Lohnverhandlungen verzichten.
Wie hoch fallen die Zuschläge aus?
Ab dem ersten Tag im Betrieb erhalten die Zeitarbeitnehmenden bereits einen ersten Branchenzuschlag – die Höhe ist abhängig von der jeweiligen Branche. Beispiel: Erhält ein Mitarbeitender in Zeitarbeit zu Beginn seiner Beschäftigung in einem Metall- oder Elektrobetrieb (Entgeltgruppe 01 / ungelernte Tätigkeit) 16,10 Euro Stundenlohn, so bekommt er ab dem dritten Monat bereits 16,80 Euro pro Stunde. Nach drei Monaten Beschäftigung steigt der Branchenzuschlag auf 15 Prozent.
Übersicht Branchenzuschläge GVP ab 01.10.2024 (Beispiel: Metall- und Elektroindustrie für EG01 / ungelernte Tätigkeit)
|
Stufe |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
|
Dauer Beschäftigung |
Ab dem ersten Tag |
Nach dem 3. vollendeten Monat |
Nach dem 5. vollendeten Monat |
Nach dem 7. vollendeten Monat |
Nach dem 9. vollendeten Monat |
Nach dem 15. vollendeten Monat |
|
Branchenzuschlag |
15 Prozent |
20 Prozent |
30 Prozent |
45 Prozent |
50 Prozent |
65 Prozent oder Equal Pay |
|
Beispiel-Stundenlohn |
16,10 Euro |
16,80 Euro |
18,20 Euro |
20,30 Euro |
21,00 Euro |
23,10 Euro |
Übersicht Branchenzuschläge GVP ab 01.10.2024 (Beispiel: Metall- und Elektroindustrie für EG04 / Facharbeiter)
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Stufe |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
|
Dauer Beschäftigung |
Ab dem ersten Tag |
Nach dem 3. vollendeten Monat |
Nach dem 5. vollendeten Monat |
Nach dem 7. vollendeten Monat |
Nach dem 9. vollendeten Monat |
Nach dem 15. vollendeten Monat |
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Branchenzuschlag |
15 Prozent |
20 Prozent |
30 Prozent |
45 Prozent |
50 Prozent |
65 Prozent oder Equal Pay |
|
Beispiel-Stundenlohn |
18,99 Euro |
19,81 Euro |
21,46 Euro |
23,94 Euro |
24,77 Euro |
27,24 Euro |
Hinweis: Erreicht der Mitarbeitende 90 bzw. 100 Prozent des Entgelts eines Stammmitarbeiters, steigt der Lohn nicht weiter bis der 15. Monat erreicht ist. Die Unternehmen haben hier die Möglichkeit den Lohn zu deckeln.
Stand September 2024
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